Präventive Ernährungsberatung (§20 SGB V)
Therapeutische Ernährungsberatung (§43 SGB V)
Kosten
Formulare zum download
Präventive Ernährungsberatung (§20 SGB V)

Sie sind unzufrieden mit Ihren Ernährungsgewohnheiten? WollenSie für Ihre Familie das optimale Essen? Oder möchten Sie Ihre sportlichen Leistungen verbessern?

 

Dann sind Sie im Präventionsbereich der Ernährungsberatung genau richtig.

 

Diese richtet sich an gesunde Menschen, die ihr Essverhalten verändern möchten und dient der Vorbeugung ernährungsbedingter Krankheiten.

 

z. B.

  • Ernährung in Schwangerschaft und Stillzeit
  • Gesundes und langfristiges Abnehmen bei einem BMI von 25 bis 29,9
  • Bedarfsangepasstes Essen im Alter
  • Ernährung in den Wechseljahren
  • Sporternährung für Leistungs- und Breitensportler
  • Gewichtsmanagement u.v.m.

 

Für die präventive Ernährungsberatung ist keine ärztliche Verordnung nötig.

Die Beratungsleistung kann nach § 20 Sozialgesetzbuch V von den Krankenkassen bezuschusst werden.

Therapeutische Ernährungsberatung (§43 SGB V)

Bei bereits vorhandenen Risikofaktoren und Erkrankungen kann die Ernährungstherapie viele Krankheitsverläufe und Beschwerden günstig beeinflussen bzw. lindern.

 

Oft werden durch geringe Umstellungen bereits gute Ergebnisse erzielt z.B. bei

 

  • Adipositas (BMI > 30)
  • Lebensmittelintoleranzen, wie z. B. Lactose, Fructose, Histamin, Gluten
  • Lebensmittelallergien
  • Fettstoffwechselstörung (z. B. erhöhte Cholesterinwerte)
  • Osteoporose
  • Krebserkrankungen
  • Bluthochdruck
  • Erhöhte Harnsäurewerte
  • Metabolisches Syndrom
  • Entzündliche Darmerkrankungen (z. B. Colitis Ulcerosa)
  • Rheuma / Gicht

 

Für die Ernährungstherapie ist eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung erforderlich. Das Formular können Sie sich hier vorab herunterladen bzw. erhalten Sie direkt bei Ihrem Arzt.

 

Von den Krankenkassen werden in der Regel max. 5 Beratungen bezuschusst.

Privatkassen zahlen nach individueller Antragstellung.

 

Um eine Kostensicherheit zu erreichen, sprechen Sie vorab mit Ihrer Krankenkasse.

Beratungskosten

Die Kosten für eine individuelle Ernährungstherapie richten sich nach der Anzahl der Beratungseinheiten. Bei Vorlage einer ärztlichen Verordnung (Ernährungstherapie) darf gemäß Gesetz das Nettohonorar angesetzt werden. Ohne Vorlage einer ärztlichen Verordnung unterliegt das Nettohonorar der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

Individuelle Beratungsverläufe:

  • Erstberatung (60 min): 90 €
  • Folgeberatung (30 min): 45 €

 

Kühlschrank-Check: 170 € + ggf. 20 € Anfahrtspauschale inkl. MwSt.

Beinhaltet: Vorgespräch (30 Minuten), Kühlschrankcheck + Beratungsgespräch (75 Minuten), Abschlussgespräch (30 Minuten)

 

Einkaufstraining: 200 € + ggf. 20 € Anfahrtspauschale inkl. MwSt

Beinhaltet: Vorgespräch (45 Minuten), 1 Supermarktbesuch (90 Minuten), Abschlussgespräch (30 Minuten)

Formulare
Rose Ernährung auf INSTAGRAM
Präventive Ernährungsberatung (§20 SGB V)
Therapeutische Ernährungsberatung (§43 SGB V)
Kosten
Formulare zum download
Präventive Ernährungsberatung (§20 SGB V)
Therapeutische Ernährungsberatung (§43 SGB V)
Beratungskosten
Formulare
Rose Ernährung auf INSTAGRAM
Präventive Ernährungsberatung (§20 SGB V)
Therapeutische Ernährungsberatung (§43 SGB V)
Kosten
Formulare zum download
Präventive Ernährungsberatung (§20 SGB V)
Therapeutische Ernährungsberatung (§43 SGB V)
Beratungskosten
Formulare
Rose Ernährung auf INSTAGRAM